Ehe aus – Armut durch Scheidung? Renten- und Vermögensteilung; Haus
Mit der Scheidung ist die Regelung der Renten- und Versorgungsanwartschaften (“Versorgungsausgleich”) gesetzlich vorgeschrieben. Häufig wird übersehen, dass es sich beim Versorgungsausgleich um den wichtigen Bereich “Altersvorsorge” handelt.
Umfassende Informationen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs gibt ein erfahrener Wolfsburger Rechtsanwaltn bei einer Präsenzveranstaltung.
Der Experte erläutert zunächst Grundsätzliches zum Prinzip der Teilung und des Ausgleichs der Renten- und Versorgungsanwartschaften und nennt Kriterien, nach denen der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder individuell vereinbart werden kann. Auch darüber informiert sie: Wer berechnet die Aufteilung? Wann wirkt sie sich aus? Welche Formen der Zusatzrenten sind zu teilen?
Weiterhin informiert der Referent, welche Regeln bei der Aufteilung des Vermögens einschließlich Haus gelten (Zugewinnausgleich).
Teilnehmer werden um eine kleine Spende und um Anmeldung gebeten.
Veranstalter ist der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Wolfsburg.
Kontakt/Anmeldung per E-Mail: Wolfsburg@isuv.de oder Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst).