TSV Arminia Vöhrum, Sporthaus private Nutzung, Rahmenbedingungen…

Sportheimnutzung

Vereinbarung mit Vereinsmitgliedern über die private Nutzung des Sportheims

Gültig ab 01.05.2025

Nutzung Sportheim (incl. Küche und WC´s), ggf. zuzüglich Endreinigung für eine Spende von mindestens                                100,00€

Bewirtschaftung (Speisen und Getränke in Eigenregie) durch den Nutzer

Geschirrbruch wird gesondert berechnet!                                                                                                        Grundsätzlich haben mindestens zwei mit den technischen Einrichtungen vertraute und von der Sporthausverwaltung bzw. dem Vorstand als solche akzeptierten Personen anwesend zu sein (z.B. Mitglied der Gruppe „Thekendienst“). Etwaiger finanzieller Ausgleich des zeitlichen Aufwands ist direkt zu vereinbaren.

Bei Schlüsselübergabe ist eine Kaution in Höhe von 100,-€ zu hinterlegen. Diese wird bei der Schlüsselrückgabe mit dem Nutzungspreis verrechnet.

Die Schlüsselübergabe erfolgt bis zu 1,5 Tage vor der Veranstaltung. Die Rückgabe hat bis 16 Uhr des der Veranstaltung folgenden Tages zu erfolgen.

Tische stellen und Dekoration, sowie der Rückbau, sind vom Nutzer durchzuführen.

Die Musikanlage steht den Nutzer NICHT zur Verfügung.

Terminabsprachen und Abrechnung erfolgen mit der Sportheimverwaltung bzw. der Geschäftsstelle.

Für Schäden, die während der Nutzungsdauer entstehen haftet der Veranstalter. Hierzu zählt auch der Zeitraum des Auf- und Abbaus.

Es gelten die umseitig abgedruckten Nutzungsbedingungen.

Bei der Termingestaltung haben offizielle Vereinsveranstaltungen grundsätzlich Vorrang!

Obige sowie umseitige Vertragsbedingungen gelten als vorbehaltlos vereinbart

für die Veranstaltung am                       

Peine,                                       ( der Veranstalter)                             ( für TSV Arminia Vöhrum)                           

                                                                                                                                                                                                 ( Name, Anschrift, Telefonnr. des Veranstalters)

 

Vertragsbedingungen nach abdingbarem Recht für die Anmietung und Nutzung der Vereinsräume des TSV Arminia Vöhrum e.V.

  1. Der Vertrag kommt zwischen dem TSV Arminia Vöhrum e.V. Posener Straße 45, 31228 Peine

(im Weiteren Vermieter genannt) und der anmietenden Person (im Weiteren Veranstalter genannt) zustande.

 

  1. Der Veranstalter bestätigt mit seiner Unterschrift seine Volljährigkeit (mind. 18 Jahre alt) und uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit.
  2. Der Veranstalter erwirbt für den vertraglich vereinbarten Zeitraum ein uneingeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich angemieteten Räume nebst Toiletten, sowie an der ihm für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Ausstattung. Das Nutzungsrecht beinhaltet ein auf die Dauer der Veranstaltung beschränktes Hausrecht. Für die Durchsetzung dieses Hausrechtes gegenüber Dritten ist der Veranstalter selbst verantwortlich. Das generelle Hausrecht des Vermieters bleibt bestehen und ist vorrangig gegenüber dem Hausrecht des Veranstalters.
  3. Der Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich, die Veranstaltung nur gemäß dem angegebenen Zweck und Inhalt durchzuführen, sowie für eine ordnungsgemäße und gesetzkonforme Durchführung und Abwicklung selbst zu sorgen. Die Veranstaltung darf keinen rassistischen oder diskriminierenden Inhalt haben. Wird gegen diese vertraglichen Bedingungen verstoßen, so ist der Vermieter oder seine Handlungsbevollmächtigte Person berechtigt, die Veranstaltung sofort zu beenden und den Veranstaltungsort räumen zu lassen. Für diesen Fall sind etwaige Ersatz- und Regressansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen. Es erfolgt in diesem Fall weder eine ganze noch teilweise Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.
  4. Der Veranstalter haftet generell allein und im gesamten Umfang für die Art und die Durchführung der Veranstaltung, für die teilnehmenden Personen und deren Tun und Handeln, für Personen- und Sachschäden, für freiwillige und entgeltliche Dienstleister seiner Veranstaltung sowie für mitgebrachte Waren (Speisen und Getränke )und Gegenstände. Er haftet im Rahmen der Veranstaltung auch bei Verlust und Beschädigung seines Eigentums, des Eigentums der Teilnehmer, von Dienstleistern und des Vermieters. Dem Veranstalter obliegt die Aufsichtspflicht. Der Rahmen und die Durchführung der Veranstaltung umfassen auch die Auf- und Abbau- sowie Räumungs- und Säuberungszeiten. Der Vermieter wird generell von jeglicher Haftung und von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Veranstaltung, deren Rahmen und deren Durchführung freigestellt. Alleinige Haftung liegt beim Veranstalter.
  5. Der Veranstalter hat die Aufsichts- und Fürsorgepflicht für die Teilnehmer der Veranstaltung. Er oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte- volljährige und voll geschäftsfähige- Person muss im Rahmen der Veranstaltung anwesend sein, die Veranstalterpflichten wahrnehmen und ist Ansprechpartner des Vermieters. Im Besonderen gilt die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für teilnehmende minderjährige Personen, für deren gesetzliche Voraussetzungen der Teilnahme an der Veranstaltung und für Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Während der Veranstaltung ist allein der Veranstalter verantwortlich  und haftet.
  6. Die Verwendung von Pyrotechnik im/am Vereinsgebäude und auf dem gesamten Vereinsgelände ist untersagt.
  7. Mitgebrachte Gegenstände- auch von Dienstleistern- und vorhandener Abfall und Müll sind nach Beendigung der Veranstaltung zeitnah durch den Veranstalter zu entfernen. Die Räume sind Seitens des Veranstalters zeitnah zu räumen.
  8. Gerichtsstand ist Peine
  9. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

 

ebr/TSV Arminia Vöhrum

Wilhelm-Busch-Straße 5 31228 Peine