Heimatbund Calberlah – Ausbildung zum Berufsmusiker vor 90 Jahren

Der Heimatbund Calberlah schaut gern mal in die Archive – und findet dort Kurioses und Interessantes: Heute geht es um die Berufsmusiker-Ausbildung im ländlichen Bereich.

Die Calberlaher Beith, Burckhardt, Eggeling, Mannecke und Thiemann erlernten den Beruf des Musikers

Auf einem alten Foto sind Männer und Frauen aus Calberlah zu sehen, fein gekleidet und um eine Schützenscheibe versammelt. Ins Auge fallen zehn junge Männer, gleich gekleidet mit weißem Hemd, Fliege und schwarzem Sakko. Es handelt sich um ein Foto vom Schützenfest 1932 in Calberlah mit Heinrich (Heini) Hotop als Schützenkönig in der Mitte der Gesellschaft. Die zehn gleich gekleideten jungen Männer gehörten zur Kapelle Albert Henn aus Gifhorn und waren für das Fest der Schützen zur Musikalischen Unterhaltung engagiert worden.

Auch Calberlaher gingen bei Albert Henn sen., später bei Albert Henn jun. in die Lehre, einige übten später andere Berufen aus, andere gründeten eine eigene Kapelle. Im Lehrvertrag wurden Rechte und Pflichten von Lehrherr, Lehrling und dessen Eltern festgehalten.

Ein Studienhonorar musste von den Eltern an die Musikschule entrichtet werden, im Jahre 1933 waren es 100 Reichsmark pro Lehrjahr. Dies sollte im Voraus und in bar geschehen, möglich war aber auch, je nach Vereinbarung, die Abgeltung mit Naturalien. Der Lehrherr verpflichtete sich im Lehrvertrag für Kost und Wohnung des Lehrlings zu sorgen. Für eine „anständige Kleidung und saubere Wäsche“ hätten die Eltern Sorge zu tragen und zusätzlich wurde vereinbart, dass ein schwarzer Anzug und eine einheitliche Mütze, für den Winter noch ein schwarzer Überzieher, durch die Erziehungsberechtigten gestellt werden müsse.

Bevor die Zeit des Lernens begann, hatte ein Nachwuchsmusiker zum Antritt beim Lehrherrn einiges mitzubringen. Federbett, Bettwäsche, Handtücher, auch ein Waschbecken sowie Essbesteck und Putzzeug waren vorgeschrieben. Die Auswahl des Musikinstrumentes bestimmte nicht der Schüler oder seine Eltern, dass war dem Lehrherrn vorbehalten. Die Eltern hingegen hatten für die Beschaffung des Instrumentes zu sorgen, einen zusammenlegbaren Notenständer inbegriffen. Vom Lehrling wurde verlangt, die nötigen „Schul-und Studierwerke“ selber anzuschaffen und zu den Aufführungen sein Instrument mit dem nötigen Equipment auf eigene Kosten auszustatten, dies konnten etwa Mundstücke, Saiten oder auch Blätter gewesen sein.

Andere Passagen im Lehrvertrag beschrieben die Pflichten und Rechte des Lehrlings. Dem Schüler war die Mitwirkung in einer anderen Musikkapelle untersagt, es sei denn, der Lehrherr billigt es oder beordert den Lehrling direkt dorthin. Auch durfte ohne eine Genehmigung kein Musikunterricht von anderen in Anspruch genommen werden und der Musikschüler selbst durfte keinen Unterricht geben. War dies beabsichtigt, konnte, musste der Lehrmeister seine Zustimmung aber nicht erteilen.

Anstand und Benehmen war ein Teil des Vertrages. So stand geschrieben: „Der Lehrling hat sich moralisch gut zu führen, ehrlich wahrheitsliebend und verschwiegen zu sein, die ihm übertragenen Geschäfte unverdrossen und fleissig zu verrichten, und die Hausordnung zu befolgen. Der Lehrling ist der väterlichen Zucht des Lehrherren unterworfen… zu Folgsamkeit und Treue, zu Fleiß und anständigem Betragen verpflichtet.“

Unentschuldigte Abwesenheit kostete Geld. Für Fehlzeiten wurden dem Musikschüler 4 Reichsmark pro Tag in Rechnung gestellt und auch die Eltern wurden mit herangezogen. Ihnen wurde die gleiche Summe und zusätzlich noch evtl. angefallene Kosten zur Zahlung auferlegt. Die vorzeitige Beendigung der Lehre durch den Schüler zog eine Schadensersatzforderung vom Lehrherren nach sich und die hatte es in sich. Sollten die Eltern den Schüler nicht binnen drei Tagen zum Lehrherren „zurück bringen“, kostete das fünf Reichsmark Kostgeld pro Tag seit Beginn des Vertrages, eine außerordentliche Summe mit Abschreckungswirkung.

Der Unterricht fand auf dem Dachboden des Wohnhauses der Familie Henn statt. Die Musikkapelle Albert Henn existierte noch bis zum 2. Weltkrieg, Albert Henn verstarb 1959.

Heimatbund Calberlah, Karsten Karwehl

 

Heimatbund Calberlah

Bahnhofstr. 9 38547 Calberlah