So breit sind Peines “Radwege”

Die Celler Straße in Peine wird in naher Zukunft eine neue Asphaltdecke bekommen. Um auch Radfahrern eigene Radverkehrsflächen anzubieten wurde am 11.11. ein Gestaltungsvorschlag zur Neuaufteilung der Fahrspuren, erstellt im Auftrag der Stadt durch ein Planungsbüro, vorgestellt. Er beinhaltete – einfach ausgedrückt – jeweils eine Fahrspur und einen 1,75 m breiten Radfahrstreifen geradeaus je Fahrtrichtung, für Linksabbieger mittig dazwischen Abbiegespuren zu den Gewerbetreibenden. Radfahrstreifen unterscheiden sich deutlich von Radwegen: Radwege sind baulich durch Bordsteinkanten von der Fahrbahn getrennt, Radfahrstreifen sind durch weißen Farbstrich von 25 cm Breite von der Fahrbahn der Kfz getrennt. Reichen 1,75 m für Radfahrer aus? Bitte diskutieren Sie mit!

Der Radfahrstreifen in der Woltorfer Straße ist mit 1,9 m um einen Gossenstein breiter als der Vorschlag für Celler Straße, Radfahrstreifen sind für Radfahrer benutzungspflichtig.

 

Radweg Schäferstraße 1,45 m, nicht benutzungspflichtig

 

Radweg Schäferstraße, Breite 1,5 m, durch Verkehrsschild auf 1 m verengt

 

Duttenstetter Straße, Schutzstreifen, Breite ca. 1,25 m, darf von Kfz bei Bedarf in Fahrtrichtung mitgenutzt werden, im Gegensatz zum Radfahrstreifen

 

Radweg Kantstraße, Breite durch Baumscheibe beeinträchtigt auf 1 m, für mehrspurige Fahrräder oder Fahrradanhänger eng

 

Pelikanstraße, Breite Radfahrstreifen 2,3 m, mein Gehilfe Nikoläuschen sitzt bei 1,75 m, Kfz mit 60 km/h. Absoluter Vorteil von Radfahrstreifen: geradlinige Führung, keine  Stoßkanten, kein ständiges auf-und-ab bei Grundstückszufahrten, keine Radfahrer-Überholvorgänge  auf Fußweg

Und hier nun unsere Stellungnahme zu den Zeitungsberichten der vergangenen Wochen zur Celler Straße:

Nachdem wir vom ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) Kreisverband Peine die Unterlagen für die Sitzung des Ausschusses für  Planung und öffentliche Sicherheit vom 11.11.2020 zur Celler. Str., heruntergeladen aus dem Ratsinformationssystem, gesichtet haben, beurteilen wir den Gestaltungsvorschlag zur Celler Str. wie folgt:

1.    zum Planungsraum: Der Planungsraum dieses einzigen Entwurfs ist haargenau eingegrenzt auf die Celler Str. von der Sundernstr. bis zum Schwarzen Weg. Wie Fr. Rintelmann von der Polizei Peine richtig feststellt fehlt die natürlich notwendige Anbindung der Radverkehrsanlage an den Schwarzen Weg Richtung Norden. Im Süden ist der Planungsraum für den Kraftfahrzeugverkehr unserer Ansicht nach bis über die Anbindung der Werderstr. hinaus auszuwählen. Auch sollten die einmündenden Strassen und deren Erschließungswert Berücksichtigung finden und verkehrssteuernde Zufahrtsregelungen erhalten.

2.    zu den Radfahrstreifen: Dieser einzige Gestaltungsvorschlag sieht eine Breite der Radfahrstreifen von 1,75 m vor. Sie werden dazu von der Fahrbahn mit durchgezogenem Breitstrich (Zeichen 295, Strichbreite 25 cm) abgetrennt. Die Breite wird einschließlich des Zeichens 295 gemessen. Laut VwV-StVO ist die Mindestbreite 150 cm, möglichst 185 cm. Hier liegt eine SOLL-Bestimmung vor, keine MUSS-Bestimmung,  der Vorschlag ist in Anbetracht des vorhandenen Strassenraumes annehmbar. (Ein Entwurf eines Ingenieurbüros, welcher nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, sollte erst gar nicht in einer Planungs-Sitzung vorgestellt werden.) Es gibt in Peine weitaus schmalere Radverkehrswege, weshalb auch viele Radwege nicht benutzungspflichtig sind, z.B. Werderstr., Silberkamp, Kantstr. Schwarzer Weg, Schäferstr., Teilstrecken von Fuhsering und Sundernstr. und Woltorferstr.! Radfahrstreifen sind automatisch benutzungspflichtig (Rechtsfahrgebot).

3.    zum dreizügigem Kraftfahrzeugverkehr: In Richtung Süden ist die Celler Str. an den Kreuzungen Schwarzer Weg und Duttenstetter Str. schon heute geradeaus einzügig, hier würde sich durch den Entwurf nichts für den fließenden Geradeausverkehr ändern. Weiter bis zur Sundernstr. würde der Verkehr bei dem vorliegendem Entwurf sehr stark beeinträchtigt, die Rückstauszenarien in den Stellungnahmen von Polizei und Behörden sind absolut korrekt beschrieben und machen den vorliegenden Entwurf als nicht umsetzbar wertlos. Daher muss die bestehende Zweizügigkeit von der Duttenstetter Str. Richtung Süden weitestgehend beibehalten werden. Deshalb ist eine Einspurigkeit Richtung Norden von der Sundernstr. an notwendig, was eine Erweiterung des Planungsraums bis vor die Einmündung der Werderstr. beinhaltet. Schon in dem Bereich der Westumgehung Richtung Norden sollte auf der Höhe der Auffahrt Fuhsering eine entsprechende Verkehrsführung erfolgen. Somit wäre auch ein chaotisches Aufstauen des Verkehrs innerhalb der Celler Str., Richtung Norden, wie bei dem vorliegendem Entwurf vorprogrammiert (etwa auf Höhe Grundstückseinfahrt Matten Massel), nicht mehr möglich. Ein Linksabbiegeverbot oder eine Einbahnstrassenregelung in die Speestrasse und den Kornbergweg würde den Verkehrsfluss zusätzlich entspannen.

4.    zu den Kreuzungen:  Es besteht keine Notwendigkeit für die vorgeschlagenen Querungshilfen und mehrfachen großen Sperrflächen zwischen den Fahrbahnen, diese beeinträchtigen nur den Verkehrsfluss. Fußgänger und Radfahrer sollen weiterhin die gewohnten vorhandenen LSA nutzen.
Der Radfahrstreifen Richtung Norden vor der Einmündung Duttenstetter Str. ist nicht parallel mit der Geradeausspur zu führen, also zwischen Geradeausspur und Rechtsabbiegespur, wie in den Stellungnahmen berechtigt kritisiert. Dort wäre bei der zu erwartenden Geschwindigkeit der rechtsabbiegenden Kraftfahrzeuge ein extremes Unfallrisiko mit hohen körperlichen Schäden für Radfahrer wahrscheinlich. Der Fahrradstreifen ist am Fußweg zu führen und mit einer Aufstellfläche für geradeausfahrende Fahrradfahrer an der Einmündung Duttenstetter Str. zu planen, alternativ können die Fahrradfahrer die bestehende Ampelquerungsfurt nutzen. Hier werden dann erst die abbiegenden Kraftfahrzeuge bei niedriger Geschwindigkeit und  Sensibilität auch für die kreuzenden Fußgänger  langsam kreuzen.

5.  Zu den Bushaltestellen und LKW: es gibt je Fahrtrichtung eine Bushaltestelle mit niedriger Zahl an Anfahrten und Linienfrequenz, daher sind Halte auch auf Fahrradstreifen möglich. Wir sprechen hier von insgesamt nur 3 Halten pro Stunde!

Rechtsabbiegeunfälle mit Lastkraftwagen sind in Richtung Süden nicht zu erwarten, da keine nennenswerten Strassen einmünden. Richtung Norden ist natürlich die Duttenstetter Str. zu beachten, eine Gefahrenlage für Radfahrer besteht dort aber natürlich auch heute schon. Das Nachtfahrverbot für LKW lässt die Celler Str. nachts zur “Rennstrecke” für PKW werden, eine Dreizügigkeit würde entschleunigen.

Hinweis zum  “Totem Winkel”: Die EU schreibt seit Januar 2007 eine Ausstattung von neu zugelassenen Lkw mit Spiegeln für die lückenlose Rundumsicht vor, meist mindestenz 6 Spiegel. Ab März 2009 müssen auch bestehende Lkw mit den Spiegeln nachgerüstet sein. Die StVZO schreibt in Deutschland vor:
§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. (…)

Fahrzeuge mit “Totem Winkel” sind daher nicht konform zur StVZO.

Fazit: heute besteht eine indiskutable Gefahrenlage für Fahrradfahrer auf der gesamten Celler Strasse, was von niemandem bestritten wird. Wenn an der heutigen Verkehrsführung nichts verändert wird, bleibt diese Gefährdung unverändert.

Ein dreispuriger Ausbau der Celler Str. nach diesem einzigem hier beratenen Gestaltungsvorschlag ist abzulehnen, da die Rückstauszenarien alle Verkehrsteilnehmer gefährden. Ein dreispuriger Ausbau mit Radfahrstreifen ist aber möglich. Es sollten zeitnah weitere Untersuchungen, die eine Einbindung der Anlieger der Celler Str., der angrenzenden Wohnquartiere, der dortigen Gewerbetreibenden und Praxen und deren Kunden und Patienten beinhalten, durchgeführt werden. Bürgermeister Klaus Saemann, der im Streit um die Strassenausbaubeitragssatzung das Mittel einer Bürgerbefragung einsetzen möchte, um so eine bessere Grundlage für eine politische Entscheidung treffen zu können, sollte vielleicht auch hier die Bürger befragen. Das Ziel muss eine Entspannung der Verkehrssituation und somit Steigerung der Lebensqualität für alle Anlieger und alle Verkehrsteilnehmer sein.

Zum fahrradfreundlichen Hagenmarktviertel: noch kennen wir keine Entwürfe. Also ist Abwarten angesagt. Aber allein mit dem Aufstellen von Schildern ist Fahrradfreundlichkeit nicht zu erreichen. Dazu gehört auch: die uneingeschränkte Vorrangstellung des individuellen motorisierten Kraftfahrzeugverkehrs zu hinterfragen.

Auto-zentrierte Verkehrsplanung dient der Beibehaltung einer hohen Leistungsfähigkeit bei maximaler Geschwindigkeit für den motorisierten Individualverkehr.
Sie widerspricht dem Gedanken der Vision Zero, den Straßenverkehr so fehlerverzeihend zu gestalten, dass dort niemand mehr getötet oder schwerverletzt werden kann.
Eine Abwägung zwischen der Sicherheit und der Leistungsfähigkeit – vor allem von Kreuzungen – sollte demnach eindeutig ausfallen.
Eine Absage an Radverkehrsanlagen an der Celler Str. widerspricht den Zielen der Schaffung einer flächendeckenden Radverkehrsinfrastruktur, die für alle Bevölkerungsgruppen sicher und komfortabel ist und gerne genutzt wird, insbesondere auch von Kindern und Älteren.

Fahrradclub ADFC Peine

Hauptstrasse 2 31228 Peine